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UNFALLSCHADEN
Was ist zu tun ...
Schadengutachten
Wer den Schaden hat, muss den Gutachter bestimmen.
Es
passiert
schneller
als
man
denkt
und
öfter
als
man
glaubt.
Jedes
Jahr
zählt
die
Statistik
rund
vier
Millionen
Unfälle
auf
Deutschlands
Straßen.
Gott
sei
Dank
bleibt
es
meistens
„nur“
bei
einem
Blechschaden.
Wenn
Sie
allerdings
selbst
betroffen
sind,
ist
das
dennoch
hochgradig
ärgerlich.
Auch
wenn
Sie
nicht
schuld
sind.
In
diesem
Fall
müssen
Sie
den
Schaden
übrigens
möglichst
schnell
von
neutraler
Seite
feststellen
lassen,
um
Ihre
Ansprüche
gegenüber
der
gegnerischen
Versicherung
geltend
machen
zu
können.
Denn
als
Unfallgeschädigter
dürfen Sie den Gutachter Ihres Vertrauens selbst wählen.
•
Welche Reparaturkosten werden für die Instandsetzung meines
Wagens anfallen?
•
Wie hoch ist die Wertminderung?
•
Oder handelt es sich gar um einen Totalschaden?
•
Wie hoch sind dann der Wiederbeschaffungswert und der
Restwert?
Fragen,
die
auf
der
Grundlage
des
Schadengutachtens
entschieden
werden.
Aufgrund
Ihrer
jahrzehntelangen
Kompetenz
sind
unsere
Experten
die
perfekte
Anlaufstelle,
um
sich
beraten
und
das
Schadensgutachten erstellen zu lassen.
Rufen Sie mich an - ich berate Sie gerne ....
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